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Pilotphase in Schaffhausen geht in die Verlängerung

Pilotphase in Schaffhausen geht in die Verlängerung

Im Kanton Schaffhausen ist gemäss der Gesundheitskommission das Interesse am Projekt Palliative Care gross. (zvg)

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14. September 2022
Der Schaffhauser Kantonsrat hat entschieden, die Pilotphase zur Umsetzung des Palliative-Care-Konzeptes bis Dezember 2023 zu verlängern. Die Evaluation ist abgeschlossen und zeigt, dass das Angebot sehr gut ankommt. Einige Punkte sind aber noch offen.
Der Verlängerungskredit von 875 000 Franken wurde mit 58:0 Stimmen genehmigt. Die Pilotphase zur Umsetzung des Palliative-Care-Konzepts läuft somit bis Dezember 2023 weiter. Zwar ist die Evaluation abgeschlossen, aber für die definitive Umsetzung braucht es ein Submissionsverfahren (Genehmigungsverfahren) und eine Volksabstimmung.

Projekt erfreulich unterwegs

Bereits zuvor hatte die Gesundheitskommission den Antrag des Regierungsrates gutgeheissen. Wie sie in ihrem Bericht an den Kantonsrat schrieb, ist man mit dem Projekt erfreulich gut unterwegs. Der Mobile Palliative Care Dienst (MPCD) wurde positiv angenommen. Seine Verfügbarkeit an 24 Stunden während sieben Tagen pro Woche – das heisst Notfallbereitschaft auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts – wurde sehr geschätzt. Mit vielen, zum Teil kurzen Interventionen konnte der MPCD die Grundversorger entlasten und dadurch kritische Patientensituationen entschärfen sowie Sicherheit vermitteln. Insbesondere konnte die Schnittstelle zwischen Spitälern und der ambulanten Versorgung verbessert werden, wodurch Spitaleintritte vermieden und Spitalaustritte beschleunigt werden konnten.

Hospizstation bringt Entschärfung der Spitalsituation

Ähnlich positiv fällt eine erste Bilanz aus, wenn es um die Hospizstation Schönbühl geht. Die Hospizstation startete mit zwei Betten und wurde zum 1. Januar 2021 auf drei Betten erhöht. Die durchschnittliche Belegung lag bei 70%, was der kurzen Aufenthaltszeit von 18.5 Tagen geschuldet ist. Die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Grundversorgern sei hoch, stellte die Gesundheitskommission fest.

Das gewählte Vorgehen des Regierungsrats wurde von Gesundheitskommission und Kantonsrat vollumfänglich unterstützt und begrüsst. Die Dienstleistungen dürften keinesfalls unterbrochen werden. Die Prozesse zur Durchführung des Submissionsverfahrens (Genehmigungsverfahren) und zur Einleitung der notwendigen Volksabstimmung für die definitive Fortführung der Palliative-Care-Massnahmen werden allerdings noch einige Monate in Anspruch nehmen.
paliative zh+sh / Bettina Weissenbrunner