Ein Notfallplan soll helfen, in Notfallsituationen richtig zu reagieren. Er zeigt auf, welche Massnahmen wichtig und richtig sind. Im Notfallplan festgehalten werden:
In der Palliativversorgung ist die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustands allgegenwärtig und dadurch ebenso der Bedarf, Notfallsituationen sorgfältig zu planen. Eine systematische Notfallplanung ermöglicht, absehbare Komplikationen frühzeitig mit den Patientinnen, Patienten, Angehörigen und ihren betreuenden Personen zu besprechen und Massnahmen festzulegen, wie man auf künftige Notfallsituationen reagieren will.
Der Notfallplan gehört zur Patientin resp. zum Patienten. Damit der Notfallplan in einer Notfallsituation auffindbar ist, wird empfohlen, ihn in einer Notfallbox beim Patientenbett oder zuhause in der Küche abzulegen. In der Notfallbox können gleichzeitig die verordneten Medikamente aufbewahrt werden.
Der Notfallplan wird vom Hausarzt, der Hausärztin oder vom Palliativteam angepasst, wenn sich die gesundheitliche Situation der betroffenen Person verändert hat oder wenn sie ihr Therapieziel ändern möchte.
Im Kanton Zürich bieten verschiedene Spitäler, Hospize, Spitexdienste und Hausärztinnen und -ärzte ACP-Beratungen mit Erstellen einer Patientenverfügung «plus» und eines Notfallplans an. Für diese Beratungen wurden Fachpersonen speziell geschult.
Für eine Vermittlung oder weitere Informationen:
palliative zh+sh
Tel. 044 240 16 20