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Regierungsrat will Kinderhospiz mit 6 Mio. Franken unterstützen

Regierungsrat will Kinderhospiz mit 6 Mio. Franken unterstützen

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07. September 2023 / Region
In Fällanden entsteht derzeit eines der ersten Kinderhospize der Schweiz. Es schliesst eine Versorgungslücke bei der Betreuung von schwer oder unheilbar kranken Kindern und Jugendlichen und ihren Angehörigen. Daher will der Zürcher Regierungsrat den Bau des Hospizes mit einem Beitrag von 6 Mio. Franken unterstützen.
In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern noch kein stationäres Kinderhospiz. Die 2009 gegründete Stiftung Kinderhospiz Schweiz will das mit ihrem Neubau am Dorfrand von Fällanden ändern. Kinder und Jugendliche mit lebensbedrohlichen oder unheilbaren Krankheiten sollen – wenn nötig über Jahre hinweg – immer wieder aufgenommen werden. Dies soll auch ihre Angehörigen zeitweilig von der Pflege entlasten. Darüber hinaus sollen die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, ihre letzten Tage würdevoll an einem vertrauten Ort mit der Familie zu verbringen.

Rückzugsort für Kind und Familie

Das Erdgeschoss des dreistöckigen Kinderhospizes Flamingo umfasst unter anderem acht Pflegezimmer sowie einen Aufenthalts- und Essraum für die Familien. In den zwei oberen Etagen befinden sich neben den Beherbergungs- und Zuschaltzimmern auch ein Aufgaben- und Spielzimmer, ein Multifunktionsraum für 50 Personen, ein Abdankungsraum sowie weitere Räumlichkeiten. Das Gebäude wird im Minergie-Standard gebaut und ist hindernisfrei. Da es sich um einen Rückzugsort für Betroffene handelt, ist das Kinderhospiz nicht öffentlich zugänglich.

Die Stiftung Kinderhospiz Schweiz füllt mit ihrem neuen Angebot eine Lücke in der Versorgungskette zwischen Akutspitälern und der Pflege zu Hause, wie der Regierungsrat in seiner Medienmitteilung schreibt. Die professionelle Pflege und Betreuung ermöglichen den Betroffenen eine Auszeit von der permanenten Ausnahmesituation. Angesichts der grossen Bedeutung des Hospizes für den Kanton Zürich sei ein Beitrag von 6 Mio. Franken angemessen. Er entspricht einem Drittel der Gesamtkosten von 18 Mio. Franken. Da der beantragte Beitrag 1 Mio. Franken übersteigt, muss der Entscheid des Regierungsrates vom Kantonsrat genehmigt werden.
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