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Gesundheitliche Vorausplanung

Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, sich mit seinen persönlichen Werten, Wünschen und Erwartungen auseinanderzusetzen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit und diese für den Fall einer Urteilsunfähigkeit zu dokumentieren. GVP stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen und unterstützt die Angehörigen und Fachpersonen. Die GVP resultiert in den Dokumenten Patientenverfügung, Notfallplan und Behandlungsplan.

Patientenverfügung

Im Rahmen der Gesundheitlichen Vorausplanung können persönliche Wertvorstellungen und Wünsche mit Fachpersonen und Angehörigen besprochen und in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Das Ausfüllen einer Patientenverfügung kann unabhängig von Alter oder Krankheit erfolgen, denn ein Verlust der Urteilsfähigkeit kann jederzeit auftreten. Die Patientenverfügung fördert die Selbstbestimmung in medizinischen Akutsituationen, wenn die betroffene Person nicht (mehr) urteilsfähig ist.

Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend; damit sie in der Praxis auch wirksam ist, sollte sie leicht auffindbar oder an einem den Angehörigen und/oder medizinischen Fachpersonal bekannten Ort hinterlegt sein. Je spezifischer eine Patientenverfügung formuliert ist, umso wahrscheinlicher ermöglicht sie konkrete Handlungsschritte. Es ist deshalb ratsam, die Patientenverfügung mit Unterstützung einer Fachperson auszufüllen, zum Beispiel in der Hausarztpraxis oder in einem von einer Organisation vermittelten Beratungsgespräch. Das Angebot an Patientenverfügungen ist vielfältig, verschiedenen Organisationen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bieten eigene Dokumente an.

Patientenverfügung «plus»

Bei der sogenannten Patientenverfügung «plus» handelt es sich um eine Art erweiterte Patientenverfügung. Diese beruht auf der Gesundheitlichen Vorausplanung nach ACP (advance care planning). ACP ist ein international erprobtes Instrument zur Planung der medizinischen Behandlung bei Urteilsunfähigkeit in gesundheitlichen Krisensituationen. In einem persönlichen Gespräch mit einer geschulten ACP-Beratungsperson werden die persönlichen Werte, Wünsche und Vorstellungen betreffend Leben, Krankheit und Sterben thematisiert. Dank dieser Auseinandersetzung ist es möglich individuelle Therapieziele für unterschiedliche Krisensituationen festzuhalten.

Im Rahmen der Gesundheitlichen Vorausplanung nach ACP wird auch ein ärztlicher Notfallplan (NOPA) für medizinische Notfallsituationen erstellt. Die Formulare sind standardisiert, was zu einem besseren Verständnis zwischen den beteiligten Fachpersonen führt. Verschiedene Organisationen und Gesundheitsdienstleister bieten ACP-Beratungen an. Die Beratung ist kostenpflichtig, ausser sie erfolgt im Rahmen einer ambulanten oder stationären palliativen Behandlung.

Warum ist Vorausplanung wichtig?

Mit der gesundheitlichen Vorausplanung lassen sich Wünsche und Erwartungen an die Behandlung und Betreuung in der letzten Lebensphase oder im Sterben festhalten. Sie stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen und trägt zur Verständigung bei. Wenn man sich in einer gesundheitlichen Krisensituation nicht mehr selbst äussern kann, schafft sie Klarheit für Angehörige und Fachpersonen.

Notfallplan

Kommt es zu einer plötzlichen lebensbedrohlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands, muss schnell gehandelt werden. Ein Notfallplan stellt sicher, dass der Wille der urteilsunfähigen Person in akuten medizinischen Notfallsituationen respektiert wird. Er dient der Kommunikation zwischen Rettungsdienst, Spital und Pflegeheim und enthält Handlungsanweisungen für Fachpersonen zu Reanimation, invasiver Beatmung, Verlegung auf die Intensivstation und lebenserhaltenden Massnahmen. Spezialisierte Fachpersonen helfen bei der Erstellung des Notfallplans. Er ist Teil der Gesundheitlichen Vorausplanung und besonders wichtig für Menschen mit fortschreitender, unheilbarer Krankheit.

Behandlungsplan

Bei Personen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung umfasst die Gesundheitliche Vorausplanung auch das Erstellen eines Behandlungsplans. Dieser berücksichtigt Ängste und Sorgen und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der erkrankten Person und ihrer Angehörigen. Ein Behandlungsplan legt fest, was beim Auftreten von bestimmten Krankheitssymptomen, bei Komplikationen oder Verschlechterungen des Gesundheitszustands zu tun ist und stellt dadurch eine Hilfe zur Selbsthilfe dar. Den Fachpersonen erleichtert der Behandlungsplan die koordinierte Behandlung und Betreuung.

Wir helfen gerne weiter

Haben Sie Fragen zur Gesundheitlichen Vorausplanung? Unsere Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter.

Tel.        044 240 16 20
Mail      info@pallnetz.ch