Palliativversorgung und assistierter Suizid
Der assistierte Suizid ist in der Schweiz grundsätzlich legal und längst Realität, doch eine einheitliche bundesrechtliche Regelung gibt es bisher nicht. Kantonale Vorgaben und institutionelle Richtlinien regeln den Umgang. Fachpersonen der Palliativmedizin behandeln und betreuen Menschen mit nicht heilbaren Erkrankungen – manche von ihnen begleiten passive Sterbewünsche oder aber auch Wünsche nach assistiertem Suizid. Somit stellt sich für die Fachpersonen die Frage, wie Patientinnen und Patienten behandelt werden sollen, die einen assistierten Suizid in Erwägung ziehen.
Das eine schliesst das andere nicht aus
Palliative Versorgung und assistierter Suizid sind nicht zwingend zwei sich ausschliessende Wege. Auch Menschen, die bereits eine gute palliative Betreuung erhalten, können den Wunsch nach einem assistierten Suizid entwickeln oder beibehalten. Die Gründe für einen Todeswunsch sind vielfältig. Neben Schmerzen oder anderen körperlichen Beschwerden können der Verlust von Selbstständigkeit, die Angst vor Abhängigkeit, existenzielle Fragen, soziale Belastungen oder der Wunsch nach Kontrolle eine Rolle spielen. Ein geäusserter Todeswunsch bedeutet zudem nicht immer, dass ein Mensch tatsächlich sterben möchte. Er kann auch Ausdruck von Leiden, Angst oder einer als unerträglich empfundenen Situation sein. Deshalb braucht es Zeit und eine sorgfältige, individuelle Auseinandersetzung mit den Beweggründen der Betroffenen.
Kontinuität bei der palliativen Betreuung
Besonders wichtig ist die Kontinuität der Behandlung und Betreuung. Patientinnen und Patienten sollen nicht befürchten müssen, ihre palliative Begleitung zu verlieren, wenn sie einen assistierten Suizid ansprechen oder in Erwägung ziehen. Sollte es zu einem assistieren Suizid kommen, müssen Fachpersonen jedoch das Recht haben, aus Gewissengründen die Begleitung des Vorgangs abzulehnen.
Für die Institutionen bedeutet dies, klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Fachpersonen brauchen Sicherheit über ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie Unterstützung bei schwierigen medizinischen, psychosozialen und ethischen Fragen. So können die Selbstbestimmung und eine kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten ebenso berücksichtigt werden wie die professionellen und persönlichen Grenzen der Fachpersonen.