Zum Hauptinhalt wechseln

Spezialisierte Palliativpflege wird höher vergütet

Um die Vergütung der spezialisierten Palliativpflege zu verbessern, erhöht das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Auftrag des Bundesrats die entsprechenden Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dadurch wird die spezialisierte Palliative Care gestärkt.

Die Leistungen der Palliativpflege sollen besser vergütet werden. Der Bundesrat hat entschieden, die Beiträge der Krankenkassen für die spezialisierte Pflege von Palliativpatientinnen und Patienten ab nächstem Jahr zu erhöhen. Er hiess mehrere Verordnungsänderungen gut. Das heutige Regime für die Vergütung von Pflegeleistungen in Heimen oder Zuhause sei für spezialisierte Palliative Care nicht immer angemessen. Das war auch einer der Befunde aus dem Bericht vom Juni 2025 in Erfüllung der Motion 20.4264 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates. Sie stand unter dem Titel «Angemessene Finanzierung der Palliative Care».

Um die Vergütung der spezialisierten Palliativpflege nun zu verbessern, erhöht das EDI im Auftrag des Bundesrats die entsprechenden Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. So muss die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) angepasst werden. Die Vergütung von ambulant und im Pflegeheim erbrachten Pflegeleistungen setzt sich neben dem Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aus einem Beitrag der Versicherten und der Restfinanzierung durch die Kantone oder Gemeinden zusammen.

Ab 2027 erhöht – einheitlich ab 2032

Auf die Versicherten dürfen höchstens 20 Prozent des Höchstbeitrags der Grundversicherung überwälzt werden. Wie bei der Pflege generell sind die Patientenbeiträge auch bei der Palliativpflege unterschiedlich hoch – je nachdem, ob jemand ambulant gepflegt wird oder in einer Institution. Im ambulanten Setting sollen die Patientenbeiträge für spezialisierte Palliativpflege neu höchstens Fr. 22.55 am Tag und in einer spezialisierten Institution Fr. 30.40 betragen.

Die vom Bundesrat nun beschlossene Neuregelung ist für eine Übergangszeit gedacht. Denn ab 2032 wird die einheitliche Finanzierung aller ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (Efas) umgesetzt. Ab dann werden neu ausgehandelte Tarife gelten.

Die Einschätzung von palliative.ch

palliative.ch begrüsst diesen Beschluss ausdrücklich. Die Anpassungen tragen dazu bei, die Versorgung von Menschen in komplexen Palliativsituationen zu stärken. Gleichzeitig besteht weiterhin Handlungsbedarf, um eine bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierung der Palliative Care sicherzustellen.

Einschätzung zum Entscheid:

  • palliative.ch begrüsst ausdrücklich, dass die spezialisierte Palliative Care durch eine verbesserte Vergütung gestärkt wird.
  • Mit dem heutigen Entscheid wird ein Baustein des Bundesratsberichts «Finanzierung der Palliative Care» vom 25. Juni 2025 umgesetzt.
  • Mit Blick auf die Einführung von EFAS ist das rasche Inkrafttreten dieser Übergangslösung ein zentraler Schritt zur Verbesserung der palliativen Versorgung in der Schweiz.
  • Die Erhöhung der Vergütungsansätze für die spezialisierte Palliativpflege ist zu begrüssen, deckt jedoch den tatsächlichen personellen und zeitlichen Aufwand bei komplexen Palliativsituationen weiterhin bei weitem nicht ab.
  • palliative.ch setzt sich daher weiterhin für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierung der Palliative Care ein und hat entsprechende Anträge an die Subkommission der SGK-N eingereicht.
  • Neben der Anpassung der KLV fordert palliative.ch eine gesetzliche Verankerung der Palliative Care, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung langfristig sicherzustellen.
  • Die Zusatzkosten dürfen nicht auf Patient:innen abgewälzt werden. Kantone und Gemeinden müssen die Restkostenerhöhung zwingend übernehmen.