Finanzielle Unterstützung für Schulungen in Grundversorgung
Dank einer Anpassung der Leistungsvereinbarung sind nebst den Kompetenzzentren neu auch Fachpersonen mit Spezialisierung in Palliative Care (Ausbildungsniveau mindestens B2 oder IdS Palliative Care) und weitere spezialisierte Institutionen berechtigt, für Weiter- und Fortbildungsaktivitäten in der Grundversorgung, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Im Dokument «Informationen_M.1.1» sind die Kriterien und das Vorgehen, um für eine Palliative-Care-Weiterbildungen in der Grundversorgung finanzielle Unterstützung zu beantragen genauer beschrieben.
Institutionen der Grundversorgung, insbesondere Alters- und Pflegeheime sowie Spitexen, die einen Schulungsbedarf in Palliative Care haben, können sich direkt an eine Fachperson mit Spezialisierung in Palliative Care oder eine spezialisierte Institution wenden. Die angefragte Fachperson mit Spezialisierung in Palliative Care resp. die spezialisierte Institution kann dann für die Durchführung der Schulung finanzielle Unterstützung bei palliative zh+sh über das entsprechende Antragsformular beantragen. palliative zh+sh prüft und bewilligt die Anfragen im Rahmen der Leistungsvereinbarung, die bis 2029 gültig ist.