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Kollektivmitgliedschaft

Antrag Kollektivmitgliedschaft

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Austritt
Gemäss Art. 5 der Statuten von palliative.ch ist der Austritt jederzeit möglich. Er ist schriftlich an die Geschäftsstelle von palliative.ch zu richten, welche umgehend palliative zh+sh informiert. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist in jedem Fall geschuldet.

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